Drohnen-Versicherung
Stellen Sie sich einmal Folgendes vor: Sie lassen mit Ihrem Kind eine Drohne auf Ihrem Grundstück steigen. Plötzlich stolpert es über einen Stock, fällt hin und schreit. Sie drehen sich zu ihm um, sind abgelenkt, ziehen den Steuerknüppel nach unten und lenken Ihren Quadrocopter auf das parkende Auto Ihres Nachbarn. Die Frage: Wer zahlt den entstandenen Schaden?
Nun, in diesem Fall haben Sie wahrscheinlich Glück. Eine private Haftpflichtversicherung mit Drohneneinschluss wird den Schaden wahrscheinlich regulieren, da Sie ihn ursächlich verursacht haben. Was ist aber, wenn Sie überhaupt nicht Schuld waren? Zum Beispiel hätte es ja auch passieren können, dass eine Windböe Ihre Drohne auf das Auto des Nachbarn schleudert. In diesem Fall würde eine Haftpflichtversicherung mit Drohneneinschluss nicht zahlen, weil die Böe nicht unter das „Verursacherprinzip“ zählt. In diesem Fall hätten Sie die Kosten selbst zu tragen. Die einzige Lösung ist hier eine spezielle Drohnenversicherung. Die deckt nämlich auch die mit der Nutzung verbundene Gefährdungshaftung ab. So sind Sie in jedem Fall abgesichert.
Grundlagen der Drohnennutzung in Deutschland
Ehe wir uns genauer mit den Besonderheiten bei der Versicherung beschäftigen, sehen wir uns erst einmal die Grundlagen der Drohnennutzung an. Dabei werfen wir zuerst einen Blick auf die Abgrenzung der Fluggeräte und auf die gültigen Gesetze und Verordnungen.
Welche Fluggeräte gehören eigentlich zu den Drohnen?
Wenn man von Drohnen spricht, meint man meistens Quadro- oder Multicopter, also Fluggeräte mit vier oder mehr Rotoren. Häufig stößt man in diesem Zusammenhang auch auf die Bezeichnung Unmanned Aerial Device (UAD). Hierunter zählen alle Fluggeräte, die ohne Besatzung fliegen und per Fernsteuerung vom Boden aus navigiert werden können.
Unter diesem Gesichtspunkt ist auch noch die Unterscheidung zwischen Flugmodell und unbemanntem Luftfahrtsystem zu beachten. Als Flugmodelle gelten Drohnen, wenn sie ausschließlich für den Hobby- und Freizeitbereich eingesetzt werden. Zu den unbemannten Luftfahrtsystemen zählen hingegen solche unbemannten Fluggeräte, die für die gewerbliche Nutzung eingesetzt werden. Welche Variante Sie nutzen, hat einen Einfluss darauf, an welche Vorschriften und Empfehlungen Sie sich beim Fliegen, aber auch bei der Auswahl der Versicherung halten müssen. Welche Unterschiede es dabei genau gibt, sehen wir uns im Abschnitt Private/Gewerbliche Nutzung noch genauer an.
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen
Drohnen werden in Deutschland immer beliebter. Sah man früher nur ganz vereinzelt kleine ferngesteuerte Fluggeräte am Himmel, hat sich die Zahl in den letzten Jahren vervielfacht. Entsprechend wichtig sind einheitliche Regeln geworden, die einen sicheren Betrieb der Geräte gewährleisten. Dabei geht es nicht nur darum, dass sie den Luftverkehr nicht stören, sondern auch darum, dass sie nicht über Menschen oder in Gefährdungsbereichen abstürzen. Schauen wir uns die wichtigsten Regeln einmal genau an.
Die Kennzeichnungspflicht (§19 Abs. 3 LuftVG)
Die Regelungen für den Betrieb von Drohnen stammen vor allem aus dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Hervorzuheben ist zunächst einmal §19 Abs. 3. Hier ist festgelegt, dass alle Drohnen ab einem maximalen Abfluggewicht (MTOW – Maximal Takeoff Weight) von 250 g ein Kennzeichen tragen müssen. Das ist beispielsweise bei Modellen wie der DJI Inspire, der DJI Mavic und der DJI Phantom zu beachten. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung feuerfest und dauerhaft angebracht ist und folgende Daten enthält:
- Firma/Unternehmen
- Nachname/Vorname
- Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Oft
- Telefonnummer, QR-Code, Email (empfohlen, nicht verpflichtend)
Durch diese Daten wird sichergestellt, dass die Drohne im Schadensfall immer sofort identifiziert und einem Halter zugeordnet werden kann. Wird die Kennzeichnungspflicht nicht eingehalten, können Bußgelder verhängt werden. Die Plaketten erhältst du bei Drohnenfachhändlern, im Online-Versand und in Schreibwarengeschäften.
Die Versicherungspflicht (§33 LuftVG)
Alle Luftfahrzeuge unterliegen den Regelungen über die Haftpflicht für Drittschäden. Gemäß Luftverkehrsgesetz sind deshalb alle Drohnenhalter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Drohne abzuschließen. Beachten Sie hierbei, dass eine Haftpflichtversicherung wie bereits angesprochen nicht für alle Schäden aufkommt. Es ist deshalb immer ratsam, eine separate Drohnenversicherung abzuschließen. Worauf es dabei ankommt, sehen wir uns in den späteren Abschnitten noch genauer an. Laut §43 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes ist vor dem Abheben der Drohne weiterhin eine zusätzliche Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Die Drohnenverordnung von 2017
Da es mit der immer stärkeren Verbreitung von Drohnen immer häufiger zu gefährlichen Annäherungen zwischen Drohnen, Hubschraubern und Flugzeugen kommt, wurde die Drohnenverordnung im Jahr 2017 angepasst.
Zu den wichtigsten Regelungen zählt der Kenntnisnachweis. Seit dem 01.10.2017 sind alle Piloten einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als 2 kg verpflichtet, einen Kenntnisnachweis abzulegen. Das Mindestalter für das allgemein auch als Drohnenführerschein bezeichnete Dokument beträgt 16 Jahre. Prüflinge müssen hier Fragen zur Luftraumordnung, zum Luftrecht und zur Navigation beantworten. Weiterhin muss der Führerschein alle 5 Jahre erneuert werden, damit er seine Gültigkeit behält.
Die Drohnenverordnung von 2017 brachte auch einige Vereinfachungen mit sich. So dürfen damit alle gewerblichen Kopterpiloten ohne Aufstiegserlaubnis abheben, sofern das Gewicht der Drohne 5 kg nicht übersteigt. Wenn eine Aufstiegserlaubnis notwendig ist, musst diese von den jeweiligen Bundesländern ausgestellt werden. Dafür fallen noch einmal separate Gebühren an, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Für die Beantragung einer Aufstiegserlaubnis sind außerdem eine Drohnen-Haftpflichtversicherung und ein Kenntnisnachweis erforderlich.
Flugverbotszonen
Es gibt eine ganze Reihe von Zonen, in denen das Fliegen entweder ganz verboten oder nur unter strengen Auflagen möglich ist. Lässt man seine Drohne in diesen Bereichen fliegen und verursacht man einen Schaden, genießt man keinen Versicherungsschutz mehr. Die wichtigsten Flugverbotszonen haben wir Ihnen im Folgenden kurz zusammengefasst:
- Flüge mit Videobrille (FPV-Flüge nur bis Höhe von 30 Metern zulässig; zweite Person muss direkten Sichtkontakt zu Drohne und zum Steuerer haben)
- Fliegen über 100 Meter
- Fliegen außer Sichtweite (200 – 300 Meter)
- innerhalb 1,5 km Radius zu Flughäfen
- Nachtflüge
- Über oder 100 m seitlicher Abstand vorgeschrieben bei
- Menschenansammlungen
- Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen
- Krankenhäusern
- Außengrenzen von Industrie- und Energieanlagen
- Katastrophengebieten
- Behörden, Militäranlagen
- Gefängnissen
- Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Nationalparks
Daneben gibt es auch noch einige Orte, an denen man Drohnen grundsätzlich fliegen kann. Hierzu zählen Modellflugplätze und das eigene Grundstück. Voraussetzung ist hier aber wieder, dass keine Flugverbotszone in der Nähe ist.
Ist das Fliegen einer Drohne ohne Versicherung strafbar?
Gem. §33 des Luftverkehrsgesetzes sind alle Teilnehmer des Luftverkehrs verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu haben. Da die potenziellen Schäden bei der unsachgemäßen Verwendungen von Drohnen sehr hoch sein können, sind auch die möglichen Strafen entsprechend streng. Wer sie ohne Versicherung fliegt, kann mit Strafen von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Noch gravierender sind die Folgen bei Nichtbeachtung der Drohnenverordnung. Hier kann es Haftstrafen von bis zu 10 Jahren geben.
Was deckt die normale Haftpflichtversicherung beim Drohnenfliegen ab
Bei vielen Versicherern findet man heute Haftpflichtversicherungen, die zusätzlich Drohnen mit abdecken. Das Problem besteht hierbei darin, dass nur solche Schäden abgedeckt sind, die man auch tatsächlich selbst verursacht hat. Das ist etwa dann der Fall, wenn man eine Drohne in das Fenster eines Nachbars lenkt oder sie gegen ein parkendes Fahrzeug fliegt. Problematisch wird das, wenn äußere Umstände ins Spiel kommen. Wird die Drohne beispielsweise von einer starken Windböe erfasst, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden in der Regel nicht.
Der relevante Artikel im BGB ist §823 ff. Darin steht, dass bei einer Drohne allein schon wegen der Gefährdungslage gesetzliche Haftung besteht. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden selbst verursacht wurde oder nicht. Der Halter haftet im Rahmen der Delikthaftung unbegrenzt. Die Haftpflichtversicherung kann das allein schon wegen des darin festgeschriebenen Verschuldenprinzips nicht ausgleichen. Aus diesem Grund sollte immer eine Versicherung eines zugelassenen Luftfahrtversicherers gewählt werden. Hier ist nämlich auch die Gefährdungshaftung voll abgedeckt.
Vorteile einer Drohnenversicherung
Sie sehen, eine spezielle Drohnenversicherung kann Ihnen im Schadensfall viel Ärger ersparen. Hier wird der Schaden selbst dann übernommen, wenn sie nicht ursächlich dafür verantwortlich waren. Darüber hinaus bieten Drohnenversicherungen noch viele weitere Vorteile. So können beispielsweise die meisten Policen innerhalb weniger Minuten online abgeschlossen werden. Auch greift die Gültigkeit in der Regel also sofort ab Vertragsschluss. Wenn Sie also Ihre Drohne gerade erst gekauft haben und so schnell wie möglich losfliegen wollen, ist diese Lösung genau die richtige für Sie.
Was wird nicht durch die Drohnenversicherung abgedeckt?
Natürlich hat eine Drohnenversicherung auch Grenzen. Das betrifft vor allem den unsachgemäßen Gebrauch. Wenn Sie Ihre Drohne nicht im Sinne der Drohnenverordnung fliegen, riskieren Sie, Ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Das ist vor allem bei folgenden Fällen relevant:
- Drohne wird im militärischen oder polizeilichen Einsatz genutzt.
- sie wird mit Waffen versehen.
- sie wird genutzt, um Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Eigentumsrechte zu verletzen.
- sie verursacht Schäden aus vorsätzlichem Handeln.
Was muss bei der Drohnenversicherung beachtet werden?
Bei der Auswahl einer Drohnenversicherung sind einige Dinge zu berücksichtigen. Das betrifft Fragen wie die nach der privaten und der gewerblichen Nutzung, nach den Unterschieden zwischen Kasko- und Haftpflichtversicherung, der empfohlenen Selbstbeteiligung und vielen weiteren Themen. Sehen wir sie uns einfach mal der Reihe nach an.
Wo kann ich sie abschließen?
Hier sind Sie ziemlich frei. Aktuell gibt es sieben Versicherer und einen Konzeptversicherer, die spezielle Versicherungen für Drohnen anbieten. Hierzu gehören:
- HDI
- Allianz
- R+V
- Degenia
- Zurich
- Signal Iduna
- Delvag
- Nürnberger
Muss jede Drohne einzeln versichert werden?
Diese Frage stellt sich oft, wenn eine Person mehrere Drohnen regelmäßig nutzt. Die Antwort ist abhängig vom Versicherer. Grundsätzlich ist es aber so, dass die meisten Policen alle Drohnen abdecken. Wenn Sie also eine Versicherung haben, können Sie beruhigt im Wechsel mit Ihren Drohnen fliegen. Eingeschränkt ist hingegen oft die Zahl der Drohnen, die gleichzeitig gesteuert werden darf. Während bei manchen Versicherern nur eine Drohne abgesichert ist, können Sie bei manchen problemlos auch 3 – 4 steigen lassen.
Der versicherte Fahrerkreis
Nicht nur die Frage nach den versicherten Drohnen, sondern auch nach den versicherten Fahrern spielt eine Rolle. Bei manchen Versicherungen ist die Drohne nämlich nur dann versichert, wenn sie auch tatsächlich vom Versicherungsnehmer geflogen wird. Wenn ein anderer Pilot damit fliegt und einen Schaden verursacht, muss der Versicherer nicht bezahlen. Wenn Sie die Drohne also beispielsweise für Ihre Familie kaufen und jeden damit fliegen lassen wollen, sollten Sie sich für eine Versicherung mit einer Pilotenklausel entscheiden. So ist die Drohne auch dann gegen Schäden abgesichert, wenn ein anderer Pilot damit fliegt.
Private oder gewerbliche Nutzung?
Die meisten Versicherer machen einen Unterschied, ob die Drohnen privat oder gewerblich genutzt werden. Zur privaten Nutzung zählt alles, was Sie im Hobbybereich machen. Wollen Sie Ihre Drohne also nur gelegentlich in der Freizeit steigen lassen, ohne damit finanzielle Adresse zu verfolgen, entscheiden Sie sich für einen privaten Tarif. Der ist oft günstiger, deckt aber nicht so viele Schadensfälle ab.
Beachten Sie, dass die Grenze zur gewerblichen Nutzung oft fließend ist. Nehmen Sie mit Ihrer Drohne beispielsweise Videos auf und laden Sie sie später auf Plattformen wie Youtube hoch, gilt dies als gewerbliche Nutzung, da Werbeeinnahmen generiert werden. Weitere mögliche gewerbliche Anwendungsgebiete sind:
- Vermessungstechnik
- Überwachungstechnik
- Drohnenverleih
- Filmdreh mit autonomen Drohnen
Antragsteller kann hierbei ein Einzelunternehmen oder eine juristische Person sein. Der Vorteil der gewerblichen Versicherung besteht darin, dass die Deckungssummen in der Regel höher sind und dass die private Nutzung mitversichert ist. Dafür sind die Preise aber auch etwas höher. Sollten Sie sich erst später entscheiden, Ihre Drohne auch gewerblich nutzen zu wollen, ist das in der Regel kein Problem. Die meisten Drohnenversicherungen können ganz einfach von privat auf gewerblich umgestellt werden.
Haftpflicht- und Kasko-Versicherung für Drohnen
Wie bei einem Auto haben Sie auch bei einer Drohne die Wahl zwischen einer Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dabei die Schäden an fremden Sach-, unechten Vermögens- und Personenschäden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Menschen verletzt oder Fahrzeuge beschädigt werden. Bei Defekten an der eigenen Drohne und bei Reparaturen zahlt die Versicherung jedoch nicht. Hier ist eine Kaskoversicherung erforderlich. Sie bezahlt auch für Schäden, die an der eigenen Drohne auftreten. Diese Art der Versicherung ist vor allem dann zu empfehlen, wenn man besonders hochwertige Drohnen fliegt, die mit empfindlicher Technik wie beispielsweise Kameras ausgestattet sind. Auch bei Anfängern kann sich eine Kaskoversicherung lohnen. Je nach Police ist hier auch Eigenverschulden mitversichert.
Weitere Faktoren einer Drohnenversicherung
Faktor | Beschreibung |
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Versicherungssumme |
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Selbstbeteiligung |
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Geltungsbereich |
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Gewicht der Drohne |
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Drohnen mit Sonderfunktionen |
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Drohnen-Versicherung Test und Vergleich 2024
Achtung: die Platzierung hat derzeit noch keinerlei Relevanz. Die Benotungen der einzelnen Versicherungen stehen noch aus.
Gesellschaft | Zurich | HDI | R+V | Degenia | Allianz |
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Kosten (jährlich) | Haftpflicht Privat: 71,40€ - 142,80€ Haftpflicht Gewerblich: 142,80€ - 285,60€ Kasko-Gewerblich: ab 178,50€ | Haftpflicht Privat: 67,95€ - 236,81€ Haftplflicht Gewerblich: 119,00€ - 380,80€ Kurztarif: ab 9,98€ | Haftpflicht Privat: 71,93€ - 201,10€ Haftplflicht Gewerblich: 116,55€ - 391,39€ | Haftpflicht Privat: 64,99€ - 202,30€ Haftplflicht Gewerblich: 124,95€ - 357,00€ | Haftpflicht Privat: 89,25€ - 142,80€ Haftplflicht Gewerblich: 297,50€ - 428,40€ |
Deckungssumme / Versicherungssumme | 3 Mio. EUR | 5 Mio. EUR | 1 Mio. EUR | 3 Mio. EUR | 5 Mio. EUR | 10 Mio. EUR | 1 Mio. EUR | 2 Mio. EUR | 3 Mio. EUR | 5 Mio. EUR | 10 Mio. EUR | 1,5 Mio. EUR | 3 Mio. EUR | 5 Mio. EUR | 10 Mio. EUR | 0,95 Mio. EUR | 1,5 Mio. EUR | 3 Mio. EUR |
Laufzeit | 1 Jahr | 1 Jahr | Kurzzeitversicherung: 1, 7 oder 30 Tage | 1 Jahr | 1 Jahr | 1 Jahr |
Gewerblich möglich? | |||||
ohne Selbstbeteiligung | |||||
Vollkasko möglich | |||||
Europaweit | |||||
Weltweit | |||||
Indoor | |||||
Wettbewerbe | |||||
öffentliche Veranstaltungen | |||||
Fotos / Videos zur privaten Nutzung | |||||
Steuerung per Smartphone erlaubt | |||||
Nutzung durch dritte | |||||
Anzahl Drohnen | Privat: 1 Gewerblich: bis 10 | bis 5 | bis 8 | 1 | bis 4 |
Abfluggewicht | max. 25 kg | max. 25 kg | max. 25 kg | max. 25 kg | max. 25kg |
Drohnenarten | Drohnen | Multikopter | Drohnen | Multicopter | UAVs | Quadrocopter | Multicopter | Hexacopter|Octocopter | etc… | Drohnen | Multikopter | Drohnen | Multikopter |
Wohnsitz | Deutschland | Deutschland und Österreich | Deutschland und Österreich | Deutschland | Deutschland |
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